Ergebnisse von "Stopp Discard" liegen vor
15.03.2010, 00:00 Uhr
Das von der EU genehmigte Projekt „Stopp Discard“ ist nach einjähriger Laufzeit zum erfolgreichen Abschluss gekommen. Sinn und Zweck des Projektes war die Sammlung wissenschaftlicher Daten, mit welchen Konsequenzen und Möglichkeiten der Einführung eines Discard-Verbotes bewertet werden sollten. Zu diesem Zweck sammelten die Wissenschaftler in den betroffenden Fischereien präzise Informationen über anfallende Discards Mengen. Möglichkeiten der Anlandung von Discards sollten untersucht werden, sowie mögliche ökonomische Auswirkungen eines Discard-Verbots.
Von Januar – Dezember 2008 bildeten unser Kutter J. von Cölln sowie die Kutter Victoria und Kristin als Mitglieder der Erzeugergemeinschaft der Hochsee- und Kutterfischer die tragende Säule dieses Projekts, bei dem jeglicher Beifang angelandet und anschließend wissenschaftlich analysiert wurde. Nach damalig geltendem EU-Recht wären die Fischer gezwungen gewesen, diese Fische – meist tot – über Bord zu werfen (aktuell besteht in EU-Gewässern ein Discard-Gebot sowie Anlandeverbot für Fische, die nicht den vorgeschriebenen Mindestanlandegrößen entsprechen). Von dieser Praxis betroffen sind etwa Jungfische, nicht marktfähige Arten oder Fische, deren Quoten schon ausgeschöpft wurden oder für die der jeweilige Kutter keine Fangquote hatte sowie zu kleine Fische.

Die Welternährungsorganisation (FAO) schätzt den Umfang der Discards auf 20 Millionen Tonnen jährlich. Neben illegaler Fischerei und zu hoch angesetzten Fangquoten, stellt die aktuelle Handhabung der Beifänge in der EU eine große Gefährdung für die Fischbestände dar. Weil diese sinnlose Vernichtung wertvoller Fische unseren festen Prinzipien der Nachhaltigkeit und Verantwortung widerstrebt, kämpfen wir gemeinsam mit unseren Partnern mit diesem Pilotprojekt für ein lückenloses Discard-Verbot auf den EU-Meeren.

Nach der Auswertung der Daten aus der Feldstudie traten folgende Ergebnisse zu Tage: Während sich in der Seelachs-Fischerei der Discard mit 0,1 % der Gesamtmenge erwartbar niedrig zeigte, wurde bei den Kabeljau-Fangfahrten überraschenderweise ebenso eine sehr geringe Quote von 0,3 bis 0,6 % Discard festgestellt. Dabei lagen Daten älterer Studien mit einem Anteil von 3 bis 12 % deutlich höher.

Eine mögliche Erklärung für den drastischen Rückgang des Beifangs sehen die Verfasser der Studie in den eingesetzten Netzen, die größere Maschenbreiten als vorgeschrieben hatten, sowie mögliche Veränderungen am Fanggeschirr. Diese Kombination – so die Vermutung – hat zu den niedrigen Beifangraten geführt.
Hinweise auf andere mögliche Erklärungen, wie die Wahl der Fanggründe, sehen die Forscher nicht. Eine deutliche Reduktion des Beifangs ist also durchaus realisierbar, sofern ein entsprechender Anreiz oder eine Verpflichtung gegeben ist.

Den Schlussfolgerungen in dem Bericht schließen wir uns in dieser Form nicht an, weil sie zu unverbindlich und nicht richtig sind. Nach geltenden EU-Vorschriften sind in EU-Gewässern für z. B. die Seelachsfischerei Maschenbreiten von mind. 100 mm vorgeschrieben. Wie auch bei der Vorstellung dieses Projektes der EU-Kommission mitgeteilt, fischen wir seit Jahren in EU-Gewässern mit Maschenbreiten von mind. 120 mm. Unser Ziel war und ist es zu beweisen, dass größere Maschenbreiten zwangsläufig zu geringeren Discards führen. Dieser Beweis wurde aus unserer Sicht auch eindeutig erbracht.

Diese Ausgangslage wird in dem Bericht etwas überraschend in keiner Weise berücksichtigt. Natürlich streckt sich Netzmaterial nach einer gewissen Einsatzzeit, dies ist aber wahrlich keine Neuigkeit. Leider wird von der Kommission bzw. den von der Kommission eingesetzten Projektverantwortlichen nicht der naheliegendste Schluss gefolgert: Nämlich, dass größere Maschenbreiten zwangsläufig zu geringeren Discards führen. Eine solche Schlussfolgerung hätte ohne Zweifel in die zukünftige Fischereipolitik einfließen müssen.

In Folge dieser Studie, vor allem aber aufgrund der anhaltenden Diskussionen um das umstrittene Discard-Gebot hat die EU diese Gesetzgebung zu Beginn des Jahres 2009 in ein Highgrading-Verbot umgewandelt. Dies bedeutet, dass es seit dem 01.01.2009 verboten ist, anlandefähige Fische nur aufgrund ihrer Größe zurückzuwerfen. Dieses Verhalten ist bei Fischereien zu beobachten, wo Fische je nach Größe hohe Preise einbringen und die Quoten beschränkt sind. Allerdings besteht nach wie vor nicht die Möglichkeit, Beifang, der nicht den Mindestanlandegrößen entspricht oder für den die Quoten ausgeschöpft sind, anzulanden und auf die vorhandene Fangquote anzurechnen. Das Ziel der EU, mit dieser Gesetzgebung die Rückwürfe einzuschränken ist zwar löblich – aber leider nicht ausreichend.

Wir plädieren daher auch weiterhin für ein absolutes Discard-Verbot innerhalb der EU sowie auf eine Anrechnung des Beifangs auf die bestehende Quote der Fischer – so wie es in Norwegen und Island schon längst gang und gäbe ist.



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